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Der Semesterkurs Immaterialgüterrecht II behandelt das schweizerische Urheberrecht (Kunst- und Unterhaltungsrecht). Schwerpunkt bildet dabei die Regelung des Urheberrechtsgesetzes (URG) gemeinsam mit den relevanten Staatsverträgen. 

Neben den traditionellen Fragen des Urheberrechts (Schutz von Literatur und Kunst) wird ein besonderer Schwerpunkt auf die modernen Entwicklungen im Kunstmarkt und in der Urheberschaft gelegt, wie z.B. Fälschungen, die Kommerzialisierung von street art, oder der umstrittene Schutz von Fotografie. Behandelt werden ausserdem die Probleme, die sich durch die Digitalisierung der Werke und die Vereinfachung ihrer Verbreitung durch das Internet stellen. Ein Teil des Semesterkurses wird überdies der prozessualen Durchsetzung der Rechte in der Praxis gewidmet sein.

Dieser Semesterkurs findet ausschliesslich im Raum MIS 03, 3000B statt. 


Ziele

Der Semesterkurs Immaterialgüterrecht II setzt eine regelmässige und aktive Teilnahme an den entsprechenden Lehrveranstaltungen voraus.

Der Kurs zielt darauf ab, den Studierenden das Schweizerische Urheberrecht unter Einschluss der Staatsverträge zu vermitteln. Die Studierenden kennen die einschlägigen Rechtsquellen, die bundesgerichtliche Rechtsprechung sowie die politische Diskussion um die Neuausgestaltung des Urheberrechts. Die Studierenden sind in der Lage, Fälle aus dem Rechtsgebiet zu lösen.

 

Examen

Der Semesterkurs Immaterialgüterrecht II wird im Rahmen eines mündlichen Examens geprüft. Das Examen dauert 15 Minuten (+ 15 Minuten Vorbereitungszeit).

 

Moodle/Dokumente

Die PowerPoint-Präsentationen zum Kurs sowie die verwendeten Rechtsquellen (Gesetzesnormen und Rechtsprechung) sind auf Moodle zugänglich. Für weiterführende Erklärungen und zur Festigung der Grundlagentheorie ist auf Moodle eine Publikationsliste veröffentlicht.



Self enrolment (Student)
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