Die Vorlesung Europarecht II behandelt das Recht des Binnenmarktes der EU, insbesondere die vier Grundfreiheiten (freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital), die Unionsbürgerschaft und das allgemeine Diskriminierungsverbot des Art. 18 AEUV. Der Kurs ist eine Pflichtveranstaltung für den Euro-Bachelor, kann aber auch als Wahlfach von Bachelor- und Master-Studierenden besucht werden. Er lässt sich gut mit dem zweisprachigen Bachelor kombinieren.