In der Vorlesung befassen sich die Studierenden mit Wesen, Aufgaben und Funktionsweise des Bundesstaats. Sie erarbeiten sich die Grundlagen des schweizerischen Verfassungsrechts anhand der Bundesverfassung und weiterer schweizerischer, europäischer und internationaler Erlasse, der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und Texten aus der Lehre.

Das Frühlingssemester ist den Grundlagen des Schweizerischen Verfassungsrechts und der Staatsorganisation gewidmet. Die Studierenden setzen sich mit der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden, der Staats- und Behördenorganisation, dem Gesetzgebungsverfahren sowie dem Rechtsschutz auseinander. Sie befassen sich mit den Strukturprinzipien der Bundesverfassung, insbesondere mit Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Föderalismus, und deren Ausgestaltung im geltenden Verfassungsrecht der Schweiz.

In den Übungen vertiefen die Studierenden den in der Vorlesung behandelten Stoff anhand von Fällen, Bundesgerichtsentscheiden sowie weiteren Texten und diskutieren Fragestellungen von besonderer praktischer oder theoretischer Bedeutung. Die Übungen werden in Gruppen von ca. 30 Studierenden durchgeführt.

Im Tutorat haben die Studierenden die Gelegenheit, sich in kleinen Gruppen unter Leitung einer fortgeschrittenen Studentin oder eines fortgeschrittenen Studenten vertieft mit verfassungsrechtlichen Themen auseinanderzusetzen und Fragen zu stellen.


ECTS-Punkte:           12

Zeitpunkt:                ganzjährig (HS und FS)

                                   Vorlesung jeweils am Mittwoch von 8-11 Uhr


                                   Übungen alle zwei Wochen am Donnerstag, 13-15 od. 15-17 Uhr


                                   Tutorat im FS (der Zeitpunkt wird in Absprache mit dem Tutor/der Tutorin festgelegt)


Ort:                            Vorlesung: PER G.140

                                   Übungen: MIS 03 - 3119

                                   Tutorat: wird in Absprache mit dem Tutor/der Tutorin festgelegt


Unterrichtsmodus:   Vorlesung, Kurzvorträge, Übungen, Tutorat
                                       Eine Vor- und Nachbereitung der Vorlesung ist empfohlen. Eine Vorbereitung der Übungsfälle ist unerlässlich. Die Erlasssammlung ist an alle Lehrveranstaltungen mitzubringen.


Bewertung:                Schriftliche Prüfung (vgl. III).