Auf der Grundlage einer evolutorischen und funktionalen Perspektive setzt sich dieser Kurs mit europäischem Konzernrecht als einem im Entstehen begriffenen Teilbereich des Wirtschaftsrechts der Europäischen Union auseinander. Der Konzern wird von seiner wirtschaftlichen Funktion her als Organisationsinstrument global ausgerichteter Unternehmen erschlossen und darauf aufbauend einschlägige Bereiche des EU-Rechts analysiert. Dies bildet die Voraussetzung, den Konzern als Adressaten von sozialen und ökologischen Anliegen – Stichwort: Konzernverantwortungsinitiative – zu thematisieren.