Im Masterkurs «Öffentliches Prozessrecht» wird die Rechtspflege in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht analysiert und beübt. Behandelt werden die völker- und verfassungsrechtlichen Rechtsweg- und Verfahrensgarantien, die verschiedenen Rechtsmittelverfahren, sowohl die verwaltungsinterne als auch die verwaltungsexterne Rechtspflege, die Verwaltungs- ebenso sehr wie die Verfassungsrechtspflege. Nicht zu vernachlässigen sind auch die besonderen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (z.B. Klage, Wiedererwägung, Revision, Aufsichtsbeschwerde, Individualbeschwerde an den EGMR). Der Schwerpunkt wird auf den Rechtsmittelverfahren im Bund liegen (insb. Verwaltungsgerichtsbeschwerde, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten und subsidiäre Verfassungsbeschwerde), es werden aber auch Bezüge zum kantonalen Verfahrensrecht hergestellt.

Der Kurs stellt die Fortsetzung des Kurses «Verwaltungsverfahren» (Prof. Waldmann) dar, wobei die Kurse unabhängig voneinander besucht werden können.