Dieser Masterkurs thematisiert die Entstehung der rechtlichen Beziehungen eines Kindes zu seinen Eltern (sog. Zuordnung). Schwerpunkt der Vorlesung bilden die unterschiedlichen Wege wie eine Eltern-Kind-Beziehung de lege lata in der Schweiz und im umliegenden Ausland entstehen und angefochten werden kann. In Rahmen eines Exkurses wird zudem auf die rechtlichen Wirkungen eines solchen Kindesverhältnisses eingegangen. Neben der Entstehung und den Wirkungen des Kindesverhältnisses handelt dieser Kurs auch von einer allfälligen Phase davor: der medizinisch unterstützten Fortpflanzung. Diese wirft viele rechtliche und ethische Fragen auf und ist zumindest in der Schweiz gesetzlich eng reguliert. Den konservativen Schweizer Bestimmungen stehen in anderen Teilen der Welt liberalere Gesetze gegenüber: Neben der Eizellenspende, der Leihmutterschaft und der Mitochondrien-Austauschtherapie sind auch multiple Elternschaft, Cross Parenting und reziproke Befruchtung Themen des Kurses, da Schweizer Paare in unserer globalisierten Welt ihren Kinderwunsch auch im Ausland erfüllen können. Im Zusammenhang mit den vielfältigen Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin widmen wir uns auch dem Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, das in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat und in Literatur und Rechtsprechung viel diskutiert wird.
Da sich das Abstammungsrecht nicht isoliert aus rechtlicher Perspektive betrachten lässt, stellen sich im gesamten Kurs immer wieder ethische Fragen, die es gemeinsam zu diskutieren gilt.