Musik ist ein Lebensgefühl: expressiver, emotionaler und persönlicher als jede andere Kunstform. Musik spürt Grundfragen der menschlichen Existenz nach. Und seit jeher braucht auch der christliche Glaube eine musikalische Sprache. „Gottes Klänge“ ergänzen liturgisch die gesprochene Verkündigung des Evangeliums. Wie Liturgie wahrgenommen und beurteilt wird, hängt wesentlich vom rechten Zusammenspiel von liturgischer Handlung und musikalischer Performance ab. Denn Musik ist „Raum-Zeit-Kunst“ (Albert Gerhards). Ist aber jede Form von Musik für die Feier des Gottesdienstes zulässig und sinnvoll? Kann prinzipiell jede Form von Musik zur „Kirchenmusik“ werden?

Die Vorlesung bestimmt im ersten Teil Gesang und Musik als Wesensbestandteil von Liturgie. Im zweiten Teil wird exemplarisch ein Überblick über die Geschichte, das „Repertoire“ und die Funktionen von Musik im Gottesdienst entwickelt, um im dritten Teil auf praktische Fragestellungen zur musikalischen Gestaltung von Gottesdiensten einzugehen.