Willkommen zum Kurs OR II 2021/22

Zehn Monate nach dem Kauf Ihres neuen Mobiltelefons funktionieren die mitgelieferten Kopfhörer nicht mehr. Sie melden diesen "Garantiefall" dem Verkäufer. Dieser macht Sie darauf aufmerksam, dass die "Garantie" für die Kopfhörer nicht zwei Jahre betrage (wie für das Mobiltelefon selbst), sondern nur sechs Monate - schliesslich handle es sich bei den Kopfhörern um Zubehör. Der Verkäufer verweist Sie zudem freundlich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind empört und stellen sich die Frage, ob der Verkäufer Ihren "Garantiefall" zurecht ablehnt. Und wie verhält es sich mit dem ganz anderen Fall, da eine Radfahrerin in einen Unfall mit einem Motorfahrzeug verwickelt und schwer verletzt wird? Wie steht es hier um die Haftung und wie um die Versicherung?

Der Kurs "Obligationenrecht II" ist eine Vertiefung des Kurses "Obligationenrecht I" und wird Ihnen diese und viele andere Fragen beantworten. Wir beginnen im Herbstsemester 2021 mit dem Haftpflichtrecht, um darauf dann im Frühlingssemester 2022 den OR BT folgen zu lassen. Das erlaubt es uns (und Ihnen), bei der Analyse von Fällen der Vertragshaftung auch allenfalls damit konkurrierende haftpflichtrechtliche Ansprüche einzubeziehen. Zudem lässt sich so noch deutlich und zudem früher herausarbeiten, dass das Schadensrecht in den Art. 42 ff. OR eine einheitliche Regelung gefunden hat, die nicht nur das Haftpflichtrecht, sondern auch das Recht der Vertragshaftung steuert (vgl. Art. 99 Abs. 3 OR).

Im Herbstsemester steht also das ausservertragliche Haftpflichtrecht (= Deliktsrecht) im Zentrum. Behandelt werden die Kernbestimmungen bei Art. 41 ff. OR, aber auch die zahlreichen weiteren Bestimmungen, die sich in Nebengesetzen (etwa SVG und EBG) finden.

Im Frühlingssemester behandelt der Kurs zunächst die einzelnen Vertragsverhältnisse, mithin die im Obligationenrecht besonders geregelten Verträge. Insbesondere wird auf den Kauf-, den Miet-, den Werkvertrag und den Auftrag näher eingegangen. Nebst den im OR BT geregelten Verträgen kommen auch Verträge, die in Nebengesetzen geregelt sind (Versicherungs-, Pauschalreise und Konsumkreditvertrag) sowie die sogenannten Innominatverträge zur Sprache. Ziel ist insbesondere, dass Sie die Fertigkeit erlangen, sich in den typischen Problembereichen (z.B. den Leistungsstörungen oder der Vertragsbeendigung), die sich bei allen Verträgen auftun, zurechtzufinden. Mit dem so geschärften Blick werden Sie erkennen, dass dieselben Problembereiche in den verschiedenen Verträgen unterschiedlich geregelt sind.

Im HS 2021 (Haftpflichtrecht) wird diese Vorlesung von Professor Stöckli, im FS 2022 (OR BT) von Professor Probst gehalten. Das mündliche Examen für beide Teilgebiete wird von Professor Probst abgenommen. Zur Vertiefung des Vorlesungsstoffes finden Übungen in Gruppen statt.