Der Staat wirkt nicht nur regulierend und beaufsichtigend auf den Wirtschaftsprozess ein, sondern er tritt selber als Teilnehmer am Markt auf: einerseits als Nachfrager von Gütern und Dienstleistungen (öffentliches Beschaffungsrecht), andererseits als Anbieter von solchen Leistungen (öffentliches Unternehmensrecht). Im Kurs Öffentliches Wirtschaftsrecht II soll die Marktteilnahme der öffentlichen Hand näher unter die Lupe genommen werden, wobei zunächst das Öffentliche Beschaffungsrecht von Prof. Martin Beyeler und anschliessend das Öffentliche Unternehmensrecht (inkl. Wirtschaftsregulierung in teilliberalisierten Wirtschaftssektoren) von Prof. Andreas Stöckli behandelt werden. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtungsweise wird in diesem Kurs zunächst untersucht, welche Regeln gelten, wenn der Staat Güter, Bauten oder Dienstleistungen von Privaten einkauft, und sodann, welche Grundsätze und Vorschriften zu beachten sind, wenn der Staat selbst solche Leistungen herstellt und sie an Dritte veräussern will.

Bei der Behandlung der einzelnen Themen wird der Praxisbezug grossgeschrieben. Es werden etwa auch Gerichtsurteile, einschlägige Fallstudien sowie aktuelle Entwicklungen besprochen. Die beiden Rechtsgebiete haben sich in den letzten Jahren als äusserst dynamisch erwiesen.

Der Kurs Öffentliches Wirtschaftsrecht II schliesst an den Kurs Öffentliches Wirtschaftsrecht I an. Die beiden Kurse können allerdings unabhängig voneinander besucht und abgeschlossen werden.