Generalisierungen und Abstraktionen, als Prozesse und Ergebnisse, spielen eine wesentliche Rolle im Recht; Rechtsregeln sind z.B. durch ihre generell-abstrakte Form gekennzeichnet. Selten werden diese Konzepte und Ihre Funktion thematisiert. Hinterfragt wird im Rahmen dieses Kolloquiums das Verhältnis zwischen Generalisierungen, Abstraktion und Gerechtigkeit im konkreten Entscheid. Gestellt wird darüber hinaus die Frage nach der Möglichkeit der Rechtsanwendung und der Subsumption sowie nach der Natur einer Regel.

Das genaue Datum des Kolloquiums wird zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.