Inhalt der Vorlesung

Das öffentliche Wirtschaftsrecht beschäftigt sich mit den mannigfaltigen Einflussnahmen des Staats auf das Wirtschaftsgeschehen. Der moderne Staat sorgt für einen funktionierenden Wettbewerb und Binnenmarkt, bestimmt die Geld- und Währungsordnung, beaufsichtigt Finanzmarktakteure, fördert im Allgemeininteresse handelnde Wirtschaftssubjekte, stellt eine ausreichende Infrastrukturversorgung sicher, regelt den grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr und nimmt selbst als Nachfrager und Anbieter von Waren und Dienstleistungen am Wirtschaftsgeschehen teil.

Aufbauend auf den von den Studierenden im Rahmen des IUR III erworbenen Grundkenntnissen zum Öffentlichen Wirtschaftsrecht bietet dieser Masterkurs die Möglichkeit zur Vertiefung des Verständnisses dieses in der Praxis sehr bedeutsamen und komplexen Rechtsgebiets.

Der Kurs Öffentliches Wirtschaftsrecht I behandelt sowohl das Kartellrecht (Teil 1) als auch das Finanzmarktaufsichtrecht (Teil 2). Für den ersten Teil sind Dr. Simon Bangerter und Dr. Beat Zirlick (beide WEKO) zuständig, während das Finanzmarktaufsichtsrecht von Prof. Andreas Stöckli behandelt wird.

In der Vorlesung wird der Praxisbezug hochgeschrieben. Es werden auch Gerichtsurteile, Fallstudien und aktuelle Entwicklungen besprochen.

Im Kurs Öffentliches Wirtschaftsrecht II, der im Frühjahrssemester 2021 angeboten wird, werden weitere wichtige Bereiche des Öffentlichen Wirtschaftsrechts, das Öffentliche Beschaffungsrecht (Prof. Martin Beyeler) sowie das Öffentliches Unternehmensrecht und das Energierecht (Prof. Andreas Stöckli), behandelt.

Die Kurse Öffentliches Wirtschaftsrecht I und II können unabhängig voneinander besucht und abgeschlossen werden.