Willkommen zur Vorlesung OR I (OR AT) im Herbstsemester 2023 und Frühlingssemester 2024

Zum Schuldrecht gehören neben den Bestimmungen des Allgemeinen Teils (Art. 1-183 OR) auch die Bestimmungen des Besonderen Teils (Art. 184 ff. OR). Traditionell aber werden diese Materien in gesonderten Vorlesungen unterrichtet. Das hat den Vorteil, dass die einzelnen Bausteine detailliert erklärt werden können, aber auch den Nachteil, dass die Zusammenhänge (z.B. zwischen Vertrags- und Deliktsrecht) nicht immer klar sichtbar werden. Ungeachtet dieses Nachteils unterrichten wir die Teilbereiche auf Bachelorstufe gesondert, um dann auf Masterstufe mit einem Ansatz zu verfahren, der die Teilbereiche integriert.

Gegenstand der Lehrveranstaltung OR I bilden die Rechtsquellen, die Prinzipien und die Grundbegriffe des Schuldrechts. Behandelt werden die Art. 1-183 des schweizerischen Obligationenrechts (OR). Schwergewichte bilden zum einen die Fragen rund um die Entstehung der Vertragsobligation (Art. 1 ff. OR), zum andern die Bestimmungen zur Nichterfüllung von Obligationen (Art. 97 ff. OR). Eingehend analysiert wird auch das Phänomen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die das heutige Vertragsgeschehen in hohem Masse prägen.

Die Lehrveranstaltung geht auch auf Bestimmungen des Besonderen Teils und einschlägiger Nebengesetze sowie des Deliktsrechts ein, dies aber nicht schwergewichtig, sondern nur dort, wo deren Analyse dem besseren Verständnis des Allgemeinen Teils dient. Vertieft werden diese Bestimmungen in der Lehrveranstaltung OR II, zu deren Gegenstand auch das ganze Deliktsrecht gehört.

Im HS 2023 wird die Vorlesung von Professor Göksu, im FS 2024 von Professor Rey gehalten.