Willkommen zum Kurs OR II (BT) im Frühlingssemester 2024

Zehn Monate nach dem Kauf Ihres neuen Mobiltelefons funktionieren die mitgelieferten Kopfhörer nicht mehr. Sie melden diesen "Garantiefall" dem Verkäufer. Dieser macht Sie darauf aufmerksam, dass die "Garantie" für die Kopfhörer nicht zwei Jahre betrage (wie für das Mobiltelefon selbst), sondern nur sechs Monate - schliesslich handle es sich bei den Kopfhörern um Zubehör. Der Verkäufer verweist Sie zudem freundlich (aber nicht minder bestimmt) auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind empört und stellen sich die Frage, ob der Verkäufer Ihren "Garantiefall" zurecht ablehnt. Eine ganz andere Frage wird Ihnen aus Ihrem Freundeskreis zugetragen: Eine Kollegin erkundigt sich, wie sie vorzugehen habe, damit ihr Vermieter endlich den Schimmel in ihrer Mietwohnung beseitige.

Der Kurs "Obligationenrecht II" ist eine Vertiefung des Kurses "Obligationenrecht I" und wird Ihnen diese und viele andere Fragen beantworten. Der Kurs behandelt im Herbstsemester 2023 das ausservertragliche Haftpflichtrecht (gehalten von Prof. Pascal Rey) und im Frühlingssemester 2024 die einzelnen Vertragsverhältnisse (gehalten von Prof. Hubert Stöckli), mithin die im Obligationenrecht besonders geregelten Verträge. Insbesondere wird auf den Kauf-, den Werkvertrag und den Auftrag näher eingegangen. Nebst den im OR BT geregelten Verträgen kommen auch Verträge, die in Nebengesetzen geregelt sind (Versicherungs-, Pauschalreise- und Konsumkreditvertrag) sowie die sogenannten Innominatverträge zur Sprache. Ziel ist insbesondere, dass Sie ein Verständnis für das Zusammenspiel von OR AT und OR BT entwickeln und die Fertigkeit erlangen, sich in den typischen Problembereichen (z.B. den Leistungsstörungen oder der Vertragsbeendigung), die sich bei allen Verträgen auftun, zurechtzufinden. Mit dem so geschärften Blick werden Sie erkennen, dass dieselben Problembereiche in den verschiedenen Verträgen unterschiedlich geregelt sind.