Willkommen zum Blockkurs «Verträge der Wirtschaft»

Diese Lehrveranstaltung wird nicht gestreamt.


Anforderungen

Neu findet dieser Kurs zu Beginn des Frühlingssemesters, nicht mehr zu Beginn des Herbstsemesters statt. Unverändert ist der Kurs thematisch breit aufgestellt, was sich daraus ergibt, dass er sich in verschiedenartigen Bereichen der Wirtschaft bewegt. Dabei lässt sich aber in der Hauptsache alles auf das Vertragsrecht (das OR und weitere Gesetze) zurückführen. In diesem Sinne bietet Ihnen dieser Kurs auch eine Vertiefung vertragsrechtlicher Fragestellungen.

Themen (Anpassungen vorbehalten)

So vielfältig das Handeln der Wirtschaftsakteure ist, so vielseitig präsentieren sich die Verträge, die das Wirtschaftsleben regeln. Mit der Vertragsfreiheit im Rücken und nur eingeschränkt durch wenige zwingende Normen bildet die Wirtschaft jene Verträge heraus, die sie für ihre Zwecke benötigt. Der Blockkurs «Verträge der Wirtschaft» greift die Verträge ausgewählter Wirtschaftsbereiche auf, um zum einen das wirtschaftliche Umfeld zu erläutern, in das sie eingebettet sind, und um sie zum andern aus rechtlicher Sicht zu analysieren.

Im Frühlingssemester 2024 untersuchen wir die folgenden Wirtschaftsbereiche näher: (i) Verträge über Finanzdienstleistungen, wobei die privatrechtliche, teilweise öffentlich-rechtlich/regulatorisch mitbestimmte Beziehung zwischen der Bank und ihrem Privat- oder Geschäftskunden im Vordergrund steht; (ii) Planer- und Bauverträge, die das Bauen – einen immens umsatzstarken Wirtschaftszweig – regeln; (iii) Vertriebsverträge, wie das Konsumgüterleasing, das gerade auch unter dem Gesichtspunkt des Schutzes von Konsumentinnen und Konsumenten interessant ist (KKG) und den Franchisevertrag, der die vertragliche Grundlage für eine mögliche Vertriebsstrategie abgibt und in unterschiedlichen Ausprägungen vorkommt; (iv) E-Commerce sowie (v) Wiener Kaufrecht (CISG).

In diesen Wirtschaftsbereichen stehen branchenspezifische (Rechts-)Erlasse, aber auch die Nominat- und Innominatverträge im Fokus, die hier Verwendung finden. Regelmässig werden wir zudem auf die Grundlagen des Obligationen- und Sachenrechts zurückgreifen, die natürlich auch hier das Rechtsgeschehen prägen.

Eine Besonderheit dieses Kurses ist hervorzuheben: Geplant sind zwei themenbezogene Exkursionen, die (auch) der Veranschaulichung des Stoffs dienen.