Titelfolie des KursesDie Bedeutung der Sozialversicherungen ist enorm: Gut ein Viertel des Bruttoinlandprodukts wird dafür aufgewandt, jeder Mensch hat in irgendeiner Form damit zu tun. Die Vorlesung beschäftigt sich mit dem Recht, das für die Sozialversicherungen gilt.

Im Einzelnen werden behandelt:

  • Begriffe, Geschichte, Rechtsquellen, Verfahren und Koordination im Sozialversicherungsrecht
  • Einführung in das Recht der
    • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
    • Invalidenversicherung (IV)
    • Ergänzungsleistungen (EL)
    • Beruflichen Vorsorge (BVG)
    • Krankenversicherung (KV)
    • Unfallversicherung (UV)
  • Kurze Ausführungen zu den anderen Sozialversicherungszweigen

Im Rahmen der Lehrveranstaltung werden laufend kleine Fälle gemeinsam gelöst.

Ziel der Veranstaltung ist es, die Grundsätze des Sozialversicherungsrechts zu verstehen und anwenden zu können.

Es handelt sich um eine Ganzjahresvorlesung. Der Kurs wird von Prof. Basile Cardinaux gelesen.

Das Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht bilden zusammen das Fach Sozialrecht, welches in einem einzigen Examen geprüft wird. Das Examen wird schriftlich durchgeführt und dauert zwei Stunden. Die Prüfungsteilnehmer können die Unterlagen ihrer Wahl ans Examen mitnehmen (Open-Book-Examen). Der Prüfungsstoff wird im Rahmen der Veranstaltung umschrieben.