Das Umweltrecht ist eine weit verzweigte Materie. Neben den im Umweltschutzgesetz (USG) und seinen Ausführungsverordnungen geregelten Themen, namentlich dem Immissionsschutz- und dem Abfall- und Altlastenrecht, bilden u.a. auch das Gewässerschutz-, das Walderhaltungs-, das Natur- und Heimatschutz- sowie das Klimaschutzrecht Gegenstand des Umweltrechts.

Der Masterkurs «Umweltrecht» zielt darauf ab, den Studierenden einen fundierten Überblick über die verschiedenen Regelungsbereiche des Umweltrechts zu geben. Der Fokus liegt dabei auf den Grundprinzipien des Umweltrechts, dem Immissionsschutzrecht, dem Abfallrecht und dem Umweltverfahrensrecht (Umweltverträglichkeitsprüfung, ideelles Verbandsbeschwerderecht, «Klimaklagen»). Eingehend thematisiert werden auch die neueren Entwicklungen in Zusammenhang mit dem Bau von Solar-, Windenergie- und Wasserkraftanlagen (Stichwort: Energiewende). Der Vorlesungsstoff wird zu einem wesentlichen Teil über die Besprechung von Urteilen vermittelt.