Das Seminar zum öffentlichen Verfahrensrecht versteht sich als praktische Ergänzung zu den Masterkursen „Verwaltungsverfahren“ und „Öffentliches Prozessrecht“. Dabei wird das Abfassen von Parteieingaben (Gesuch um Erlass einer Verfügung, Rechtsmittel) mit der Abhandlung von verfahrensrelevanten und materiellrechtlichen Fragestellungen verknüpft. Zu diesem Zweck wird jedem Studenten bzw. jeder Studentin ein Falldossier mit einer spezifischen Aufgabe zur Verfügung gestellt.

Das Seminar beginnt mit einer Einführungsveranstaltung, an welcher die Teilnehmenden in die Aufgabenstellung eingewiesen werden und eine theoretische Einführung in das Verfassen von Beschwerdeschriften im Verwaltungsverfahren erhalten. Anschliessend steht den Studierenden ein Zeitraum für das Verfassen der Rechtsschriften zur Verfügung. An einer Schlussveranstaltung sollen die wichtigsten Erkenntnisse herausgearbeitet werden. Ausserdem erhalten die Studierenden eine individuelle Rückmeldung zu ihrer Rechtsschrift.