Thema: Barrieren beim Zugang zu wohlfahrtsstaatlichen Leitungen

In diesem Proseminar geht es um formale und informelle Hürden im Zugang zu wohlfahrtsstaatlichen Leistungen. Moderne Nationalstaaten erheben gemeinhin den Anspruch einer gewissen Universalität ihrer Leistungen und der Gleichbehandlung aller Personen; so besagt etwa die Schweizer Bundesverfassung: «Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass: jede Person an der sozialen Sicherheit teilhat; jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält». Inwiefern tatsächlich jede Person an staatlichen Massnahmen der sozialen Sicherheit teilhaben kann, welche Personengruppen mehr oder weniger Chancen im Zugang zu Leistungen haben und mit welchen Instrumenten und Mechanismen entsprechende Ausschlussprozesse stattfinden, sind zentrale Themenstellungen dieses Kurses.

In einem ersten thematischen Block geht es um die Grenzziehungen bezüglich wohlfahrtsstaatlichen Anspruchsgruppen: wer soll von welchen Instrumenten Leistungen beziehen können und wer nicht? Das Thema des zweiten Blocks sind formale Hürden im Zugang zu Leistungen sowie die Frage der Übertragbarkeit von Leistungen in einem transnationalen Kontext. In einem abschliessenden Block geht es um informelle Hürden beim Bezug von Leistungen für anspruchsberechtigte Personen und den Nicht-Bezug von Leistungen.

Die Lehrveranstaltung ist als Proseminar konzipiert, in der die Teilnehmenden ihren Leistungsnachweis durch aktive Präsenz in der Lehrveranstaltung sowie durch ein Referat und eine Proseminararbeit zu einer Themenstellung im Umfeld der Veranstaltung erwerben.