Willkommen zum Seminar "Werkvertragsrecht - Dogmatik und Vertragsgestaltung" im Frühlingssemester 2024


Thema

1. Der Werkvertrag (Art. 363 ff. OR) ist einer der für die Praxis ganz zentralen Verträge, die das Obligationenrecht eingehend regelt. Mit seiner praktischen Bedeutung korreliert seine hohe dogmatische Komplexität. 

a. Dies hat zum einen damit zu tun, dass die charakteristische Leistungspflicht darin besteht, dass erst noch etwas herzustellen ist, das Werk zu Beginn also noch gar nicht besteht und so die Vertragsparteien ein Verhältnis begründen, das nicht erst mit der Ablieferung des Werks beginnt und das unter Umständen von vielen Ungewissheiten geprägt ist.

b. Zum andern ist die Haftung für unternehmerseitige Vertragsverletzungen (darunter auch für Werkmängel) weit stärker ausdifferenziert als die allgemeinen Regeln (Art. 97 ff. OR), dies auch insoweit, als sich Haftungsregeln schon für die Herstellungsphase und nicht erst für die Phase nach der Ablieferung des Werks finden.

c. Damit aber nicht genug: Auch die Vergütungspflicht des Bestellers wird gesetzlich aufwändig geregelt, so dass man von einem eigentlichen Vergütungsrecht sprechen kann, das den Parteien verschiedene Modelle der Risikoallokation zur Verfügung stellt.

2. Klar ist, dass die gesetzlichen Bestimmungen in der Vertragspraxis vielfach modifiziert und ergänzt werden. Dem dienen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die in der Praxis zum Teil sehr stark verankert sind und sich für den betreffenden Lebensbereich zum Standard aufschwingen konnten. Das gilt nicht nur, aber doch vor allem für die Vertragsnorm 118 des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA), deren Gegenstand die Leistung von Bauarbeiten ist (SIA-Norm 118). Vgl. zu Letzterem auch das Urteil des Bundesgerichts 4P.209/2001 vom 4. Dezember 2001, E. 3a.

Ziele

1. In diesem Seminar setzen Sie sich mit den Grundbausteinen des Werkvertragsrechts auseinander und festigen dabei auch Ihr Verständnis für die Unterschiede zu ähnlich gelagerten Vertragstypen (vorab Kaufvertrag und Auftrag). Dabei machen Sie sich auch mit den jüngsten Reformarbeiten vertraut, die das Werkvertragsrecht betreffen.

2. Sie vertiefen sich in ein werkvertragsrechtliches Einzelthema, das Gegenstand Ihrer schriftlichen Arbeit ist. Dabei beziehen Sie – soweit vorhanden – einschlägige AGB ein und stellen rechtsvergleichende Überlegungen an, dies vorab unter Bezug auf das deutsche und das französische Werkvertragsrecht.

3. Sie beteiligen sich an einem Kanzleibesuch zur Vertragsgestaltung, bei der Sie mit einer/m einschlägig spezialisierten Kollegin oder Kollegen aus der Anwaltschaft, die von uns zugezogen werden, zusammenarbeiten.

4. Sie tragen Ihre Erkenntnisse lebhaft und schlüssig vor und lassen sich auf eine Diskussion ein, zu der alle Seminarbeteiligten beitragen.