Das Gesundheitsrecht regelt sämtliche rechtliche Fragen im Bereich der Medizin und des Gesundheitswesens. Darunter fallen beispielsweise Fragestellungen zum Verhältnis zwischen Arzt und Patientin, zur Vergütung medizinischer Leistungen durch die Krankenversicherungen oder zur Zulässigkeit fortpflanzungsmedizinischer Behandlungsmethoden.

In der Lehrveranstaltung werden einzelne Themenbereiche des Gesundheitsrechts vertieft behandelt. Der Dozent zeigt den Studierenden, wie sie mit juristischen Fragen in der Medizin und im Gesundheitswesen umzugehen haben. Zudem werden sie für gesundheitsrechtliche Problemstellungen sensibilisiert und in die Lage versetzt, entsprechende Fälle selbstständig zu lösen.