
Beschaffungen und Konzessionen
Prof. Martin Beyeler
Aufbauend auf den von den Studierenden im Rahmen des BLaw-Studiums erworbenen Grundkenntnissen im Verwaltungsrecht und im öffentlichen Wirtschaftsrecht bietet dieser Semesterkurs die Möglichkeit zur Erlangung spezifischer Kompetenzen im praktisch sehr bedeutsamen Rechtsgebiet der öffentlichen Beschaffungen. Da solche Beschaffungen mitunter auf einer Konzession beruhen oder mit einer solchen verbunden werden, gehört die Lehre von den Konzessionen ebenfalls zum Gegenstand des Kurses.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt der Staat zahlreiche Sachmittel (Güter, Dienstleistungen und Bauten). Manche dieser Mittel kann er mithilfe seiner Angestellten selbst herstellen. Alle weiteren bestellt er bei privaten Unternehmen auf dem Markt – namentlich Computer, Strassentunnels, Kehrichtlastwagen und Beratungsleistungen. Der Erwerb von Leistungen privater Unternehmen durch den Staat wird «öffentliche Beschaffung» genannt. Das öffentliche Beschaffungsrecht (Vergaberecht; Submissionsrecht) reguliert jene Phase dieses Erwerbsvorgangs, während deren der Staat mit seinem Vorhaben auf den Markt tritt und sodann unter verschiedenen Angeboten von sich untereinander konkurrenzierenden Unternehmen auswählt (vgl. für eine Übersicht www.trias.swiss). Es tut dies im Interesse der Nachhaltigkeit (wirtschaftlich, ökologisch und sozial) der Verwendung der öffentlichen Mittel, der Gleichbehandlung der Unternehmen, des Wettbewerbs in der Wirtschaftssphäre und der Transparenz staatlicher Tätigkeit. Seine Vorschriften dienen dazu, diese nicht stets in die gleiche Richtung weisenden Prinzipien im Rahmen der staatlichen Wahl eines Vertragspartners in Einklang zu bringen und durchzusetzen. Im Interesse dieser Grundprinzipien und in jenem der anbietenden Unternehmen sehen die anwendbaren Bestimmungen ein Invididualbeschwerderecht vor, das die Rechtsdurchsetzung unterstützt.
Das jüngst revidierte öffentliche Beschaffungsrecht der Schweiz besteht aus einer Vielzahl von Erlassen. Die Beherrschung von deren Anwendungsbereich und Zusammenspiel ist keine einfache Aufgabe, für die juristische Praxis im Zusammenhang mit dem öffentlichen Leistungseinkauf jedoch unabdingbar. Die materiellen Regeln dieses Rechtsgebiets, die zwar zum öffentlichen Recht gehören, jedoch in einem engen Verhältnis zu jenen des Vertragsrechts stehen, drehen sich zur Hauptsache um die Organisation der Konkurrenz um staatliche Aufträge und um die dabei geltenden Bedingungen und Kriterien der Auswahl des Vertragspartners. Sie suchen den schwierigen Ausgleich zwischen den hinter den Grundprinzipen stehenden und den im Rahmen der konkreten Beschaffung verfolgten öffentlichen Interessen sowie den privaten Interessen der anbietenden Unternehmen. Auch die Kenntnis dieser Regeln ist in der Rechtspraxis von grosser Bedeutung. Viele Juristinnen und Juristen, die für den Staat oder für ein Unternehmen arbeiten, kommen früher oder später in Berührung mit Fragestellungen des öffentlichen Beschaffungswesens.
Die Konzession ist ein Rechtsverhältnis des öffentlichen Rechts, gestützt auf das die Konzessionärin einer bestimmten Wirtschaftstätigkeit nachgeht, die in der betreffenden Art aus rechtlichen oder faktischen Gründen von vornherein nur von einer bestimmten Zahl von Unternehmen ausgeübt werden kann. Eine öffentliche Beschaffung ist keine Konzession, und eine Konzession ist keine öffentliche Beschaffung – dennoch bestehen zwischen den beiden Rechtsinstituten vielfältige Verbindungen. Zunächst kann das Innehalten einer Konzession durch ein Unternehmen dazu führen, dass dieses bei seinen Auftragsvergaben die Regeln des öffentlichen Beschaffungsrechts einzuhalten hat. Im Weiteren gibt es öffentliche Beschaffungen, die auf einer ihnen dienenden Konzessionserteilung aufbauen, sowie solche, die mit an sich eigenständigen Konzessionserteilungen verbunden werden. Das Verständnis dieser Geschäfte und deren Abgrenzung von «blossen» Konzessionen erfordert allgemeine Kenntnisse des Rechts der Konzessionen.
Der Kurs «Beschaffungen und Konzessionen» behandelt zur Hauptsache die Grundlagen und die wichtigsten materiellen des öffentlichen Beschaffungsrechts unter Einschluss der speziellen Regeln des Beschwerdeverfahrens. Zudem werden die häufigsten Arten von Konzessionen und die darauf anwendbaren Regeln vorgestellt, wobei ein besonderes Augenmerk auf den im Zusammenhang mit Beschaffungen auftretenden Konzessionen gilt.
- Enseignant·e: Martin Beyeler
- Enseignant·e: Clea Simon