Das Gesundheitsrecht regelt sämtliche rechtliche Fragen im Bereich der Medizin und des Gesundheitswesens. Darunter fallen beispielsweise Fragestellungen zum Verhältnis zwischen Arzt und Patientin, zur Vergütung medizinischer Leistungen durch die Krankenversicherungen oder zur Zulässigkeit fortpflanzungsmedizinischer Behandlungsmethoden.

In der Lehrveranstaltung werden einzelne Themenbereiche des Gesundheitsrechts vertieft behandelt. In der Lehrveranstaltung zeigt der Dozent den Studierenden, was sie rechtlich in den jeweiligen Themenbereichen zu beachten haben. Zudem werden sie für gesundheitsrechtliche Problemstellungen sensibilisiert und in die Lage versetzt, entsprechende Fälle selbstständig zu lösen.