Der Kurs gibt eine Einführung in das Völker- und Europarecht. Behandelt werden im Völkerrecht in erster Linie die Rechtsquellen, das Verhältnis Völkerrecht - Landesrecht, Völkerrechtssubjekte, Grundbegriffe der Durchsetzung des Völkerrechts und des Neutralitätsrechts.

Im Europarecht geht es im Wesentlichen um das Europäische Verfassungsrecht (Strukturmerkmale der EU, Organe in der EU, Grundzüge der Rechtsordnung, der Rechtsetzung, der Wirkungen des Unionsrechts und des Rechtsschutzes).

Der im Kurs behandelte Stoff ergibt sich im Einzelnen aus den unter Dokumentation angegebenen Lehrbüchern der Dozenten.