Kursbeschrieb

Nach einer Einführung und der Behandlung dogmatischer Grundfragen stehen die Kontrollverfahren verschiedener internationaler Menschenrechtsorgane (UN-Staatenberichtsverfahren, incl. Verfahren des Universal Periodic Review (UPR); Individualbeschwerdeverfahren, unter besonderer Berücksichtigung des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, EGMR) sowie die Erörterung ausgewählter Menschenrechtsgarantien im Zentrum der Veranstaltung (u.a. Schutz der menschlichen Existenz und der physischen und psychischen Integrität; Schutz des Privat- und Familienlebens, Schutz bei Ausweisung, Auslieferung und Ausschaffung; Diskriminierungsverbot; Schutz im gerichtlichen Verfahren). Die Behandlung dieses materiellen Teils erfolgt auf der Grundlage konkreter Fallbeispiele aus der Rechtsprechung der internationalen Kontrollorgane, mit Schwergewicht auf der Rechtsprechung des EGMR. Im Rahmen von Exkurses werden weitere Themen angeschnitten, u.a. Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution, Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Grundkenntnisse aus der Bachelor-Vorlesung zum Bundesstaatsrecht werden vorausgesetzt.

Dozent(en): Prof. Dr. Frank Schürmann

ETCS: 5

Unterlagen

Die Unterlagen (Kursprogramm, Aufsätze, Gerichtsentscheide, Folien usw.) werden auf dieser moodle-Lernplattform aufgeschaltet.

Das Passwort erhalten Sie im Rahmen der ersten Veranstaltung.

Examen

Mündliches Examen à 15 Minuten. Das Examen findet während der ordentlichen Examenssession statt.