Das Öffentliche Wirtschaftsrecht beschäftigt sich mit den mannigfaltigen Einflussnahmen des Staats auf das Wirtschaftsgeschehen. Der moderne Staat sorgt für einen funktionierenden Wettbewerb und Binnenmarkt, bestimmt die Geld- und Währungsordnung, beaufsichtigt Finanzmarktakteure, fördert im Allgemeininteresse handelnde Wirtschaftssubjekte, stellt eine ausreichende Infrastrukturversorgung sicher, regelt den grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr und nimmt selbst als Nachfrager und Anbieter von Waren und Dienstleistungen am Wirtschaftsgeschehen teil.

Aufbauend auf den von den Studierenden im Rahmen des IUR III erworbenen Grundkenntnissen zum Öffentlichen Wirtschaftsrecht bietet dieser Masterkurs die Möglichkeit zur Vertiefung des Verständnisses dieses in der Praxis sehr bedeutsamen und komplexen Rechtsgebiets.

Der Kurs Öffentliches Wirtschaftsrecht I behandelt sowohl das Finanzmarktaufsichtrecht (Teil 1) als auch das Kartellrecht (Teil 2). Der erste Teil wird von Prof. Andreas Stöckli bestritten, während das Kartellrecht von Dr. Simon Bangerter und Dr. Beat Zirlick (beide WEKO) behandelt wird.

Der Kurs findet jeweils am Freitagmorgen von 8.15 Uhr bis 11 Uhr im Universitätsgebäude Beauregard 11 (BQC 11) Raum 2.518 statt.

Bei der Behandlung der einzelnen Themen wird der Praxisbezug hochgeschrieben. Es werden etwa auch Gerichtsurteile, Fallstudien und aktuelle Entwicklungen besprochen.

Im Kurs Öffentliches Wirtschaftsrecht II, der im Frühjahrssemester 2019 angeboten wird, werden zwei weitere wichtige Bereiche des Öffentlichen Wirtschaftsrechts, nämlich das Öffentliche Beschaffungsrecht (Prof. Martin Beyeler) und das Öffentliche Unternehmensrecht (Prof. Andreas Stöckli) behandelt.

Die Kurse Öffentliches Wirtschaftsrecht I und II können unabhängig voneinander besucht und abgeschlossen werden.