Kursinformationen

1. Allgemeine Info

2. Lehrveranstaltung

3. Lernziele / Prüfungen

4. Hilfsmittel

5. Teilnahmevoraussetzungen


1. Das Mietrecht spielt in der Rechtspraxis eine bedeutsame Rolle, und zwar vor allem die Immobiliarmiete. Das Mietrecht ist darüber hinaus eine komplexe Rechtsmaterie: Geregelt im OR und Nebenerlassen (wie GRA, VMWG usw.) kennt es eine Vielzahl von Miettypen, die in unterschiedlicher gesetzgeberischer Ausgestaltung (z.B. auch im ZGB, PartG oder FusG) verschiedenartigen (sozial-)politisch definierten Schutzbedürfnissen gerecht zu werden versuchen.
Diese Komplexität kommt zwangsläufig auch im Streitfall zum Tragen, für den das Verfahrensrecht des Bundes (ZPO) mit Auswirkungen auf die Gerichtsverfassungen der Kantone diverse Spezialvorschriften vorsieht. Das führt zu unterschiedlichen Verfahren und Verfahrenswegen.

2. Die Lehrveranstaltung (Semesterkurs, ECTS 5 P) bietet in einem ersten Teil eine Übersicht zu den Rechtsgrundlagen des Miet(vertrags)rechts des OR sowie zu den verschiedenen Miettypen und deren Abgrenzungen von anderen Gebrauchsüberlassungsverträgen. Ferner wird die Rechtsanwendung bei gemischten Verträgen mit mietrechtlichen Komponenten gestreift. Endlich werden die den verschiedenen Miettypen und mietrechtlichen Fragestellungen zugeordneten Verfahrensarten und -fragen vorgestellt und vom IPR (LugÜ und IPRG) erfasste Sachverhalte angesprochen.
In einem zweiten Teil werden praxisbezogen einerseits Themen zum Vertragsschluss und zur Vertragsgestaltung anhand typischer Vertragsklauseln behandelt. Anderseits wird aufgrund von Fallbeispielen die Rede sein von typischen und atypi-schen Streitfällen sowie von der Frage, wie sie jeweils zu handhaben sind.

3. Es werden damit folgendes Lernziele angestrebt:  Fähigkeit, eine mietrechtliche Streitigkeit innert nützlicher Frist und mithilfe des Gesetzes im Sachverhalt zu erfassen, die darin enthaltenen Fragestellungen zu erkennen und in materieller und prozessualer Hinsicht zu beantworten. Die Prüfungen (mündlich 15 Minuten) sind auf diese Lernziele ausgerichtet.

4. Hilfsmittel: Die einschlägigen Gesetzestexte (OR, VMWG, ZGB, ZPO und SchKG) sind von den Teilnehmenden mitzubringen. Auf Moodle werden ca. eine Woche im Voraus noch Unterlagen zu den jeweiligen Lektionen aufgeschaltet

5. Voraussetzungen: Kenntnis des Miet- und des Verfahrensrechts (ZPO) in den Grundzügen aufgrund des Besuchs der entsprechenden Vorlesungen