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Die Vorlesung versucht, auf den Grundlagen der ökonomischen Anthropologie und der Rechtsanthropologie/Rechtssoziologie aufbauend, einen Überblick über das kulturelle Verhältnis von Recht und Ökonomie zu verschaffen. Dabei geht es nicht vornehmlich um Erläuterungen der Begriffe wie Produktion, Reproduktion, Distribution, Markt, Konsum und Ressourcenverbrauch, und auch nicht darum, das ökonomische Handeln von Menschen in ihren kulturellen und sozialen Bezügen zu verstehen. Vielmehr geht es darum, wie der rechtliche Rahmen die Geltung von ökonomischen Vorgängen bedingt. Der Fokus der Vorlesung liegt daher auf der Beziehung des Rechts (Durchsetzung der gesellschaftlichen Interessen) zu den ökonomisch-kulturellen Sphären der Gesellschaft. Es werden die klassischen (Simmel, Weber, Mauss, Durkheim, Malinowski, Polanyi, Sahlins) und neuen Ansätze vorgestellt, sowie die Grundlagen, die Arbeitsgebiete, Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen Gesellschaften (z.B. in Bezug auf den Zugang zu Ressourcen) hinsichtlich dieses Verhältnisses theoretisch wie empirisch vermittelt.

Der Kurs steht auch Studierenden anderer Fächer (insbesondere der Politikwissenschaft, der Soziologie und der Rechtswissenschaft) offen und bietet ihnen die Gelegenheit, sich mit den wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen ökonomischen Handelns und Prinzipien in einer multikulturellen Welt auseinanderzusetzen.

Ein Reader zur Vorlesung wird zu Beginn des Semesters zur Verfügung gestellt.

Einführende Literatur:

Carrier, James G. (2012). A Handbook of Economic Anthropology, Second Edition. Edward Elgar.

Seiser, Gertraud (2017). Ökonomische Anthropologie. Einführung und Fallbeispiele. Facultas.

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