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Wie die Zeit an Rechten nagt — Seminar zu Verjährung und Verwirkung

Unter Berücksichtigung des neuen Verjährungsrechts


I.   Zum Thema

Nichts währt ewig – auch im Privatrecht nicht. Dafür sorgen dort die Verjährung und die Verwirkung, welche die Durchsetzbarkeit beziehungsweise den Bestand von Rechten zeitlich limitieren. In ihrer Funktionsweise erweisen sich Verjährung und Verwirkung als überraschend verwinkelt.

Erstens folgen die beiden Rechtsinstitute je unterschiedlichen Regeln und wirken nicht in derselben Weise.

Zweitens sind die beiden Institute gesetzlich nicht an einem zentralen Ort verankert, sondern in vereinzelten Bestimmungen über die gesamte Rechtsordnung verstreut. Inwiefern das revidierte Verjährungsrecht, in Kraft ab 1. Januar 2020, hier Abhilfe schafft, werden wir prüfen, wobei vorwegzunehmen ist, dass damit nicht nur Probleme gelöst, sondern auch neue geschaffen werden.

Drittens gelten nicht für alle Forderungen dieselben Regeln für Beginn, Dauer und (gegebenenfalls) Unterbrechung der Limitierungsfrist. Diese – und viele weitere – Themenkreise werden wir während des Seminars gemeinsam behandeln.

Die zahlreichen Einsichten, die wir in diesem Seminar gewinnen, sind keine theoretischen Spielereien; sie werden Sie auf Ihrem Weg als Juristin und Jurist ständig begleiten. Nicht umsonst klärt die sorgfältige Rechtsanwältin, die von ihrem Klienten zur Rechtslage befragt wird, als allererstes ab, welche Verjährungs- und Verwirkungsfristen im konkreten Fall laufen und was zu deren Unterbruch bzw. Wahrung vorzukehren ist. Denn ein diesbezügliches Versäumnis wäre für unsere Anwältin vielleicht nicht nachgerade «tödlich», wie die Anwälte unter sich zu scherzen pflegen, aber würde sie gegenüber ihrem Klienten möglicherweise haftbar machen – ausser natürlich, die Verjährung rette auch sie.

II.   Phasen

Im Rahmen einer Einführungsveranstaltung (7. November 2019, 17h15 bis 19h00) werden wir uns ein erstes Mal mit der Thematik der Verjährung und Verwirkung auseinandersetzen. Anschliessend schreiben Sie zu einer ausgewählten Frage eine Seminararbeit.

Am 4. Dezember 2019 (ab 15h00) haben Sie Gelegenheit, Ihre Disposition vorzustellen und Fragen zu diskutieren, an denen Sie arbeiten: etwa auch die Frage, worauf beim juristischen Schreiben zu achten ist.

Am 17./18. März 2020 wird Ihre Arbeit dann während des eigentlichen Seminars an einem Ort ausserhalb von Freiburg den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern präsentiert und im Plenum kritisch diskutiert.

Die Teilnahme an der Einführungsveranstaltung und am Seminar selbst ist obligatorisch. Das Angebot, das den 4. Dezember 2019 betrifft, ist freiwillig, aber sicherlich nützlich, weil der Erfolg einer Arbeit wesentlich auch von deren Gliederung (also der Disposition) abhängt.

III.   Leitung und Teilnehmende

Das Seminar steht unter der Leitung von Prof. Hubert Stöckli und RA Sven Schöpfer. Zur Teilnahme zugelassen sind sämtliche Studentinnen und Studenten ab bestandenem Examen IUR II.

IV.   Einschreibung

Die Einschreibung richten Sie bis spätestens am 31. Oktober 2019 per E-Mail an RA Sven Schöpfer (sven.schoepfer@unifr.ch).

V.   Moodle-Dokumente

Nach Ablauf der Einschreibefrist erhalten die Teilnehmenden Zugang zu den Kursunterlagen auf moodle.


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