Die Vorlesung und die Übungen vermitteln Grundlagenkenntnisse in Hinblick auf die Entstehung, Durchsetzung und Verwissenschaftlichung des Rechts im Laufe seiner Geschichte. Dargestellt werden die wichtigen Etappen auf dem Weg zur Herausbildung u.a. der modernen Privatrechts- und Strafrechtsdoktrin und die Entwicklung zentraler Rechtsfiguren des materiellen und formellen Rechts. Thematisiert wird auch die Entstehung neuerer Rechtsgebiete wie das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht oder das Haftpflicht- und Transportrecht. Wichtig ist stets die Einbettung der rechtshistorischen Entwicklung in ihren politischen, ökonomischen und sozialen Kontext und der Vergleich mit dem geltenden Recht. Die Lektüre und Diskussion von historischen Texten dient der Veranschaulichung und Vertiefung; in den Übungen wird auch der Vorlesungsstoff repetiert.