In der Vorlesung befassen sich die Studierenden mit Wesen, Aufgaben und Funktionsweise des Bundesstaats. Sie erarbeiten sich die Grundlagen des schweizerischen Verfassungsrechts anhand der Bundesverfassung und weiterer schweizerischer, europäischer und internationaler Erlasse, der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und Texten aus der Lehre.

Im Herbstsemester liegt das Schwergewicht auf den Grundrechten und ihrer Bedeutung für die Ausgestaltung eines freiheitlichen, demokratischen und solidarischen Staats. Die Studierenden werden mit Inhalt, Funktion und Tragweite von Menschen- und Grundrechten vertraut gemacht und studieren einzelne Grundrechte (z.B. Religionsfreiheit, Medienfreiheit, Wirtschaftsfreiheit, Diskriminierungsverbot, Verfahrensgarantien) anhand von Fällen.

Das Frühlingssemester ist den Grundlagen des Schweizerischen Verfassungsrechts und der Staatsorganisation gewidmet. Die Studierenden setzen sich mit der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden, der Staats- und Behördenorganisation, dem Gesetzgebungsverfahren sowie dem Rechtsschutz auseinander. Sie befassen sich mit den Strukturprinzipien der Bundesverfassung, insbesondere mit Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Föderalismus, und deren Ausgestaltung im geltenden Verfassungsrecht der Schweiz.

In den Übungen vertiefen die Studierenden den in der Vorlesung behandelten Stoff anhand von Fällen, Bundesgerichtsentscheiden sowie weiteren Texten und diskutieren Fragestellungen von besonderer praktischer oder theoretischer Bedeutung. Die Übungen werden in Gruppen von ca. 30 Studierenden durchgeführt.


ECTS-Punkte:       12

Zeitpunkt:            ganzjährig (HS und FS)

Vorlesung:            jeweils mittwochs von 8-11 Uhr

Übungen:              jeweils donnerstags, 13-15 od. 15-17 Uhr

Daten Übungen:  20.02./12.3./09.4./14.5./28.5.

Ort:                        Vorlesung: MIS 3113

                               Übungen: MIS 3119


                                    

Unterrichtsmodus:    Vorlesung, Übungen

Eine Vor- und Nachbereitung der Vorlesung ist empfohlen. Eine Vorbereitung der Übungsfälle ist unerlässlich. Die Erlasssammlung ist an alle Lehrveranstaltungen mitzubringen.

Bewertung:                Schriftliche Prüfung (vgl. III).