Mit der „Renaissance“ der Religion im 21. Jh. steht auch das Religionsrecht wieder im Vordergrund des Interesses. Der Kurs beschäftigt sich einerseits mit den internen Normen der Religionsgemeinschaften, andrerseits mit dem staatlichen Religionsverfassungsrecht. Vorgestellt werden zunächst die Rechtsquellen, die Verfassungsstrukuren und die Regeln für Amtshandlungen der römisch-katholischen und der evangelischreformierten Kirche, aber auch der islamischen und jüdischen Gemeinschaft. Sodann werden das Religionsverfassungsrecht des Bundes und die religionsrechtlichen Systeme der Kantone erörtert - dies anhand der Gesetzesmaterialien und der aktuellen, in den Medien diskutierten Fälle. Dieser Einführungskurs kann auf Bachelor- wie auf Masterstufe als erster Teil zur Erlangung der Mention Religionsrecht besucht werden, auf Masterstufe aber auch unabhängig davon (und zählt hier als Spezialkredit).