In der katholischen Kirche gelten gegenwärtig zwei unterschiedliche Gesetzbücher: eines richtet sich an die Gläubigen der lateinischen Kirche, das andere ist für die Gläubigen der orientalischen katholischen Kirchen bestimmt. Wie kam es zur in-Kraft-Setzung dieser zwei Gesetzbücher? Welches sind die wichtigsten Merkmale des kanonischen Rechts und welche Verbindung besteht allgemein zur Theologie? Worin unterscheidet sich das kirchliche Recht vom weltlichen oder vom Recht oder Gesetzgebungen anderer christlicher Konfessionen oder Religionsgemeinschaften? Eine der Neuerungen des geltenden Rechts, nämlich die Auflistung der Rechte und Pflichten aller Gläubigen, eine Folgewirkung des Vaticanums II, wird eingehend behandelt.