Das Verhältnis von Staat und Religion ist eine Grundfrage, die sich allen Kulturen stellt. Im positiven Recht finden sich dazu vielfältige Regelungen. Gleichzeitig wird auf einer grundsätzlichen, prinzipiellen Ebene seit jeher über dieses Verhältnis nachgedacht. Dabei begegnet man oft Begriffen wie „Trennung“, „Laizität“ oder „Staatskirchentum“, deren Bedeutung im Einzelnen oft wenig klar ist. Der Kurs möchte die vorhandenen Modelle präsentieren und zur Diskussion stellen. Dabei greift er zum einen auf klassische Texte zurück, zum anderen wird die aktuelle Diskussion zum Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften beleuchtet. Die grundlegenden Positionen werden dabei in Bezug zu konkreten rechtlichen und politischen Ausgestaltungen besonders in der Schweiz gestellt.