Dritte Aufgabe-Erinnerung

Dritte Aufgabe-Erinnerung

par Thomas Kaffenberger,
Nombre de réponses : 1

Eine kurze Erinnerung an die Übung zur Ikonographie. Falls Sie diese abgeben möchten: ich habe die Frist noch bis Donnerstag verlängert. Am Freitag werde ich bewerten, also der Fairness halber nichts mehr zusätzlich annehmen.

Beste Grüsse

TK

En réponse à Thomas Kaffenberger

Re: Dritte Aufgabe-Erinnerung

par Thomas Kaffenberger,
Liebe Studierende,

Sie sollten Ihre Ergebnisse der Übung erhalten haben. Ich war mit dem Ergebnis im Allgemeinen sehr zufrieden. Sie haben sich alle sehr viel Mühe gegeben und sich damit durchaus verdient, dass die Noten der diesjähringen Einführungsvorlesung vorraussichtlich aussergewöhnlich gut ausfallen werden. Es hat mich gefreut, dass fast alle Bilder mindestens einmal ausgewählt wurden; auch die Herangehensweisen an die Aufgabe waren zum Teil recht unterschiedlich, aber oft mit sehr zufriedenstellendem Ergebnis.
Ein paar allgemeine Hinweise zu häufiger auftauchenden Problemen:
- In der Ikonographie gibt es eine Abfolge aus Kreuzabnahme, Beweinung (unter dem Kreuz), Grablege (oft mit Beweinung). Dies sind drei Szenen mit separater ikonographischer Entwicklung, aber jeweils gewissen Überschneidungen. Dies liegt unter anderem daran, dass die einzige in den Evangelien in der Passion geschilderte Beweinung jene am Grab ist und die häufig dargestellte Episode der Beweinung durch Maria mit dem toten Leib Christi in den Armen keine Textvorlage hat. Sie kannten die Szene allerdings schon aus dem Giotto-Zyklus, wie einige richtig erkannt haben. Ein Ziel der Übung war, Sie darauf hinzuweisen, dass die Ikonographie häufig recht frei mit den Evangelien als Vorlage umgeht. Einzelne dort geschilderte Aspekte verfestigen sich im Lauf der Zeit in der Bildwiedergabe, andere werden ausgespart, wieder andere komplett neu hinzugefügt.
- Bitte schauen Sie alle, falls Sie es nicht korrekt gemacht haben, nochmal wie ein vollständiger Beleg, der auf einen Lexikoneintrag verweist, aussieht (sofern, wie hier, Autoren der Einträge genannt werden).
- Beim Zitieren von Werken, die Sie aus dem Internet haben, müssen sie den Link nur angeben, wenn es sich um eine echte Internetquelle handelt – also etwas, das nicht in gedruckter Form vorliegt. Wenn es sich um die digitale Version eines gedruckten Aufsatzes oder Buches handelt (egal ob selbst gescannt oder aus einer Datenbank erhalten), zitiert man ganz normal, wie die gedruckte Version und gibt keinen Link an. Insbesondere in diesem Fall: der «mega.nz»-Link sollte unter keinen Umständen genannt werden: es handelt sich hier ganz einfach um eine filesharing-Plattform, auf der der Scan des LCI zur Verfügung gestellt wurde. Streng genommen ist dies auch nicht mit Copyright-Regelungen konform und wurde dieses Mal nur so gemacht, weil durch Corona der Bibliothekszugang unmöglich war.

Falls Sie Fragen haben, stellen Sie sie gerne hier in dem Thread.

Thomas Kaffenberger